Warum das Recht auf analoge Teilhabe keine Rückwärtsgewandtheit ist, sondern eine demokratische Notwendigkeit
Es ist früh am Morgen in Brooklyn, und mein Vermieter hat die Miete per Online-Überweisung auf eine Plattform verlegt, die ich nur mit App, Verifizierungscode und einem biometrischen Scan nutzen kann. Ich denke an meine Nachbarin Doña Carmen. Siebenundsiebzig, kein Smartphone, kein Laptop, kam vor vierzig Jahren aus der Dominikanischen Republik und hat sich in diesem Viertel ein Leben aufgebaut. Sie zahlt Miete in bar. Ihr Vermieter hat ihr letzten Monat ein Schreiben geschickt: Ab sofort nur noch digital.
Doña Carmen existiert. Sie zahlt Steuern, wählt, kauft Lebensmittel, liebt ihre Kinder. Aber in dem Moment, in dem das System nur noch eine einzige Sprache spricht – die digitale – wird sie unsichtbar.
Das ist kein Einzelfall. Das ist Politik.
BREAK – Wenn ein Parlament Nein sagt
Im Juni 2024 reichte die SPÖ im österreichischen Nationalrat einen Dringlichen Antrag ein: ein „Recht auf analoges Leben". Die Forderung war präzise: Kein Mensch darf vom Zugang zu Bankdienstleistungen, Behördenleistungen oder Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden, weil er oder sie kein Smartphone besitzt, kein Online-Konto hat oder die digitale Infrastruktur schlicht nicht beherrscht.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Regierungsparteien beruhigten: Der analoge Zugang sei ja ohnehin gesichert. Die NEOS sahen in der Digitalisierung eine Chance. Ein FPÖ-Abgeordneter brachte das Bargeld ins Spiel. Und die Grünen urteilten, die Forderung gehe an der Realität vorbei – immerhin bekämen die Gemeinden 120 Millionen Euro, um Bürger:innen bei digitalen Problemen zu helfen.
120 Millionen Euro Hilfeleistung. Nicht 120 Millionen Euro Wahlfreiheit.
Wer nicht versteht, warum das ein Unterschied ist, hat das Problem noch nicht begriffen.
Kurz danach, im November 2024, schickte die NGO epicenter.works eine Stellungnahme in die laufenden Koalitionsverhandlungen. Ihr Befund war nüchtern: Die aktuelle Rechtslage befördere die Schlechterstellung von Menschen, die aufgrund fehlenden Zugangs zu digitaler Technik ohnehin schon benachteiligt seien. Ältere Menschen. Menschen mit Behinderung. Menschen mit niedrigem Einkommen. Alle, die das System lieber als „Randgruppen" bezeichnet, anstatt sie als Mehrheit zu zählen.
Und dann, zum Jahreswechsel 2026, wurde der Österreichische Seniorenbund deutlicher als je zuvor: Er forderte ein gesetzlich verankertes Recht auf analoge Dienstleistungen – möglicherweise sogar auf Verfassungsebene. Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec formulierte es so: „Wir sind nicht gegen Technik. Aber wir kämpfen gegen den systematischen Ausschluss aller, die digitale Schnittstellen nicht nutzen können oder wollen."
Gleichzeitig strich das Sozialministerium 50 Millionen Euro Fördergelder für die Digitalisierung des Pflegesektors aus dem Budget.
Weniger Geld für digitale Infrastruktur. Kein Recht auf analoge Alternative. Die Lücke, in die Menschen fallen sollen, wurde also von beiden Seiten größer.
ANALYZE – Wer fällt da rein?
Lass uns aufhören, so zu tun, als wäre digitale Ausgrenzung ein Problem von technikfeindlichen Eigenbrötlern, die sich weigern, in der Gegenwart anzukommen. Das ist eine Erzählung, die bequem ist – weil sie die Verantwortung verschiebt. Vom System zum Individuum. Von der Infrastruktur zur persönlichen Unfähigkeit.
Die Zahlen erzählen eine andere Geschichte.
In Deutschland stehen laut D21-Digital-Index 2024/25 rund 4,2 Millionen Menschen komplett offline. Weitere 52 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren stehen der digitalen Transformation distanziert, skeptisch oder ablehnend gegenüber. Nicht aus Boshaftigkeit. Sondern weil die empfundene Komplexität digitaler Anwendungen zunimmt – während die Hilflosigkeit wächst. Knapp ein Drittel dieser Menschen fühlt sich von der Digitalisierung schlicht alleingelassen.
Gleichzeitig verfügt nur jede zweite Person in Deutschland über digitale Basiskompetenzen.
In Europa hat laut Eurostat jeder vierte Erwachsene eine Form von Behinderung. 29 Prozent dieser Menschen sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – gegenüber 18 Prozent derjenigen ohne Behinderung. In Österreich waren 2024 rund 1,5 Millionen Menschen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Ein Smartphone, ein stabiler Internetzugang, ein gut beleuchteter Bildschirm und zwei ruhige Stunden für eine Behörden-App sind für diese Menschen keine Selbstverständlichkeit.
Das ist keine Randnotiz. Das ist strukturelle Diskriminierung.
Der Jurist Bernd Lorenz hat es in der Fachzeitschrift MMR auf den Punkt gebracht: Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergebe sich das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Der Verein Digitalcourage hat daraufhin eine Petition gestartet und fordert, ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
Das Argument, dass analoge Alternativen doch „ohnehin noch existieren", ist dabei das gleiche Argument wie das, das Menschen früher gesagt hat: „Es gibt doch noch Telefonzellen." Die Frage ist nicht, ob irgendwo noch ein Schalter offen ist. Die Frage ist, ob dieser Schalter systematisch abgebaut wird – und ob der Abbau ungestraft bleibt.
Und da liegt das eigentliche Problem: Es gibt derzeit keinen rechtlich einklagbaren Anspruch darauf, eine Behördenleistung auf nicht-digitalem Weg zu erhalten. In Bayern gibt es immerhin eine Formulierung im Landesrecht: „Die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren auch nichtdigital zu erledigen, bleibt unberührt." In Schleswig-Holstein steht in der Landesverfassung, dass niemand wegen der Art seines Zugangs benachteiligt werden darf.
Das sind Ausnahmen. Keine Regel.
Österreich hat im Juni 2024 die Chance gehabt, eine Regel zu setzen. Es hat sich dagegen entschieden.
BUILD – Was demokratische Digitalisierung bedeutet
Lass mich eines klarstellen: Es geht nicht darum, die Digitalisierung zu bremsen. Es geht nicht um Nostalgie, nicht um Formulare in Dreifachausfertigung, nicht um die Verteidigung von Warteschlangen aus Prinzip.
Es geht um eine sehr einfache Frage: Wer darf in dieser Gesellschaft noch mitmachen?
Wenn die Antwort lautet „nur wer digital ist", dann haben wir keine Demokratie mehr. Dann haben wir eine Effizienzoptimierung, die einen Teil der Bevölkerung still und still leiser macht – bis er nicht mehr hörbar ist.
Was müsste also passieren?
Erstens: Analoge Alternativen als Rechtsanspruch. Nicht als Goodwill-Geste. Nicht als kommunale Notlösung mit überarbeiteten Gemeindeamtsmitarbeiter:innen. Sondern als einklagbares Recht. Wer eine staatliche Leistung beansprucht – Pension, Förderung, Krankenbehandlung, Wohngeld – muss das tun können, ohne sich vorher in eine App einloggen zu müssen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das 2025 in Kraft getreten ist, ist ein Schritt. Aber es greift zu kurz, weil es digitale Angebote zugänglicher macht, nicht aber analoge Wege schützt.
Zweitens: Digitalzwang als Diskriminierungstatbestand. Wenn ein Unternehmen oder eine Behörde analoge Zugänge schrittweise abbaut – wie die Deutsche Bahn mit ihrer Plastik-BahnCard, wie Berliner Bäder mit digitalen Eintrittskarten, wie Banken mit dem Abbau von Filialen – dann muss das Konsequenzen haben. Das Landgericht Hamburg hat bereits entschieden, dass AGB-Regelungen, die ausschließlich elektronischen Kundenkontakt vorschreiben, gegen Treu und Glauben verstoßen. Das ist ein Anfang. Es braucht ein System.
Drittens: Digitale Inklusion kostet, und das muss jemand zahlen. Die AWO hat es in ihrem Positionspapier 2024 klar formuliert: Ein digitales Existenzminimum – Gerät, Internetzugang, Kompetenzförderung – muss Teil des sozialen Sicherungssystems sein. Wer sich kein Smartphone leisten kann, soll auch keine staatliche Leistung verlieren. Das ist keine Luxusforderung. Das ist Sozialpolitik.
Viertens: Aufhören, Menschen zu beschämen. „Du musst halt lernen, damit umzugehen" – das ist die häufigste Reaktion auf das Thema digitale Ausgrenzung. Sie ist falsch. Eine 77-jährige Frau, die kein Smartphone hat, schuldet dem Staat keine Lernbereitschaft für Apps, die jedes Jahr neu gestaltet werden, weil irgendein UX-Designer eine bessere Idee hatte. Der Staat schuldet ihr einen Zugang. Punkt.
Und jetzt?
Draußen zieht eine Lieferfahrerin auf ihrem E-Bike vorbei, Handy am Lenker, Aufträge per App gesteuert, Abrechnung digital, Trinkgeld per QR-Code. Das digitale System funktioniert für sie – solange das Netz stabil ist, die Plattform sie nicht sperrt und der Akku hält.
Aber das System funktioniert nicht für alle. Und das ist keine Naturgewalt. Das ist eine politische Entscheidung.
Österreich hat im Nationalrat Nein gesagt zu dem Recht, das Doña Carmen in Brooklyn, das die Millionen Menschen in Deutschland, die gerade nicht mitkommen können oder wollen, gebraucht hätten. Es hat sich stattdessen dafür entschieden, Gemeinden mit Geld auszustatten, das sie überwältigt – und zu sagen: Klärt das unter euch.
Demokratie ist nicht: Wer es nicht schafft, ist selbst schuld. Demokratie ist: Wer es nicht schafft, hat trotzdem ein Recht darauf, mitzumachen.
Das ist kein progressiver Luxus. Das ist das Minimum.
Quellen
– Österreichisches Parlament, Parlamentskorrespondenz: Nationalratsdebatte „Recht auf analoges Leben", 12. Juni 2024 – Seniorenbund Österreich: Forderung nach gesetzlichem Recht auf analoge Alternativen, Jänner 2026 – epicenter.works: Stellungnahme zu analogen Alternativen in den Koalitionsverhandlungen, November 2024 – Österreichisches Parlament: Konsumentenschutzausschuss, FPÖ-Antrag auf analoge Teilhabe, März 2025 – Netzpolitik.org: Gutachten Netzwerk Datenschutzexpertise – Recht auf analoge Alternative, Dezember 2024 – Netzwerk Datenschutzexpertise / digitalcourage: Vollgutachten „Recht auf ein analoges Leben" – Initiative D21: D21-Digital-Index 2024/2025 – Executive Summary – Statistisches Bundesamt: Offliner in Deutschland 2025 – Rat der EU / Eurostat: Fakten und Zahlen zu Behinderung in der EU, 2024 – Statistik Austria / Armutskonferenz: Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung Österreich 2024 – Rosa-Luxemburg-Stiftung: Digitale Teilhabe und das Recht auf analogen Zugang, März 2025 (inkl. AWO-Positionspapier Oktober 2024)