Von Jamie Walker, Emergent:in, Kolumne „digitale Warteschleife“
Gestern Abend, Waschsalon an der Myrtle Avenue, Maschine vierzehn schleudert. Ich lese auf dem Handy vier Seiten aus Wien: die Antwort des Bundeskanzlers auf die Frage, warum Österreichs Register noch immer nicht für die Forschung offen sind. Bis 1. Juli 2026 hätten sie es sein sollen, alle. Ich markiere einen Satz. Eine Seite weiter steht er wieder, auf der letzten ein drittes Mal: kein Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.
- Die Zusage. Laut Regierungsprogramm 2025–2029 sollten bis 1. Juli 2026 alle bundesgesetzlich eingerichteten Register an das Austrian Micro Data Center der Statistik Austria angebunden sein.
- Der Stand. Per Verordnung freigegeben haben drei von dreizehn Ministerien. Die jüngste Registerforschungsverordnung im Bundesgesetzblatt stammt vom 4. September 2024.
- Die Regel. Nach § 38b Forschungsorganisationsgesetz braucht jede Freigabe das Einvernehmen des Ministeriums, das das Register führt. Wer schweigt, muss nichts begründen.
- Die Wertung. Eine Frist, die niemand schuldet, ist ein Kalendereintrag. Im Mai erklärte der Bundeskanzler die Umsetzung dreimal zur Sache anderer Ressorts.
Übersetzt: nicht meine Sache.
Hängen bleibe ich aber an einer Zahl, während die Trommel ausläuft. Drei. So viele Ministerien haben ihre Registerdaten bis Mai für die Forschung freigegeben. Dreizehn gibt es.
Und dann denke ich an den Komplexitätsforscher Stefan Thurner vom Complexity Science Hub in Wien. Von ihm stammt ein Satz, den ich mir aufgeschrieben habe: Jedes Mal, wenn ein Patient das Gesundheitssystem nutzt, gibt es eine Datenzeile. Diagnose, Datum, Medikament. Legt man genug dieser Zeilen nebeneinander, sieht man, was gewirkt hat, und kann abschätzen, wie ein Krankheitsverlauf wahrscheinlich weitergeht. Das System würde billiger und weniger fehleranfällig. Der Haken, sagt er: An diese Zeilen kommt die Forschung in Österreich nicht heran.
Irgendwo in Wien liegt ein ganzes Land in Zeilen vor. Die Leute, die es lesen könnten, stehen vor der Tür.
Das ist die Warteschleife dieser Woche. Sie spielt keine Musik. Sie hat eine Frist, aber niemanden, der sie schuldet.
BREAK – Eine Frist ohne Schuldner
Fangen wir mit dem Guten an, weil es so selten vorkommt. Österreich hat das Werkzeug seit vier Jahren. Am 1. Juli 2022 hat bei der Statistik Austria das Austrian Micro Data Center aufgemacht, kurz AMDC. Ein geschützter Datenraum: Forscher:innen akkreditierter Einrichtungen arbeiten dort per Fernzugang mit Registerdaten, die Daten selbst verlassen das Haus nie, nur geprüfte Auswertungen. Das ist gut gebaut.
Die Register gehören aber nicht der Statistik Austria. Sie gehören den Ministerien. Und damit eines davon in diesen Raum kommt, braucht es eine eigene Verordnung.
Dazwischen liegt ein Versprechen, das ich nur aus zweiter Hand kenne: Laut einer parlamentarischen Anfrage der NEOS kündigte der damalige Finanzminister Magnus Brunner im Juni 2023 im Fernsehen an, die Register würden bis Herbst verknüpft. Es wurde Herbst. Dreimal. Diese Woche hat der vierte angefangen.
Die neue Regierung, zu der die NEOS inzwischen selbst gehören, hat das Ziel dann mit Datum in ihr Programm geschrieben: Alle bundesgesetzlich eingerichteten Registerdaten, ausgenommen die der nationalen Sicherheit, werden bis 1. Juli 2026 vollständig an das AMDC angebunden.
Im März haben Abgeordnete der Grünen rund um Sigrid Maurer nachgefragt, zehn Fragen, wie weit man sei. Die Antwort des Bundeskanzlers kam am 19. Mai, unterschrieben von Christian Stocker. Sie hält die Umsetzung für „durchaus realistisch“, weil die Gesetze ja existieren. Ob die übrigen Ministerien ihre Daten freigeben, welche Register am 1. Juli dazukommen, was die Ressorts dafür tun: jedes Mal kein Gegenstand der Vollziehung. Ob die künftigen Nutzer:innen eingebunden werden? Nicht geplant.
Der 1. Juli ist vorbei. Ich habe im Bundesgesetzblatt nachgesehen, welche Registerforschungsverordnungen es gibt. Es sind zwei. Die jüngere ist vom 4. September 2024.
Und dann kommt der Absatz, den niemand vorliest. Er steht in § 38b des Forschungsorganisationsgesetzes und regelt, wie eine Freigabe zustande kommt. Die Verordnung sei, so steht es dort,
in allen anderen Fällen im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem jeweils zuständigen Bundesminister zu erlassen.
Einvernehmen klingt nach Harmonie. Lies es noch einmal als das, was es im Alltag ist:
Solange ein Ministerium nichts sagt, bleiben seine Daten zu.
Kein Nein, kein Bescheid, keine Begründung. Schweigen reicht.
Und diese Register sind keine Stichproben. Jedes beschreibt das ganze Land, rund neun Millionen Menschen, jeder eine Zeile. Genau deshalb will die Forschung sie haben, und genau deshalb muss man vorsichtig sein. Dazu komme ich.
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ANALYZE – Ein Veto, das man durch Schweigen ausübt
Es wäre bequem, jetzt zu schreiben, die Ministerien seien faul. Ich glaube eher, sie rechnen richtig. Drei Gründe, warum sich das Warten für jemanden lohnt.
1. Das Risiko trägt das Ministerium allein. Wer ein Register freigibt, steht in der Schlagzeile, wenn etwas schiefgeht. Die Erkenntnisse landen an einer Uni, in einem Paper, vielleicht in der Reform eines anderen Ressorts. Aus Sicht eines Kabinetts ist die Freigabe ein Geschenk, für das man selbst haftet. Wer so rechnet, wartet.
2. Die Frist hat keinen Schuldner. Das Regierungsprogramm nennt ein Datum, aber keinen Namen. Die Wissenschaftsministerin darf ohne Einvernehmen nichts verordnen, der Kanzler erklärt sich für unzuständig, und das Ressort, das ein Register führt, muss nirgends sagen, bis wann. Eine Frist, die niemand schuldet, ist ein Kalendereintrag.
Dass dieser Staat schnell sein kann, zeigt ein Projekt aus demselben Haus. Im März hat Alexander Pröll, Digitalisierungsstaatssekretär im Bundeskanzleramt, die Initiative Public AI vorgestellt, im Juli war GovGPT da, ein eigenes Sprachmodell für die Bundesverwaltung, gedacht für rund 180.000 Bedienstete. Alle dreizehn Ressorts machen mit. Vier Monate, dreizehn von dreizehn. Beim Datenraum: vier Jahre, drei von dreizehn.
Damit ist auch beantwortet, warum Österreich kein Modell hat, das dir sagt, wo das Gesundheitssystem in fünf Jahren klemmt oder was eine Pensionsreform wirklich kostet. Am Rechnen liegt es nicht. Ein Modell ist nur so gut wie die Zeilen, die es lesen darf.
3. Die Kosten sieht niemand. Was nicht erforscht wird, taucht in keiner Statistik auf. Niemand zählt die Studie, die nicht geschrieben wurde. Wer mit den Gesundheitsdaten eines ganzen Landes arbeiten will, findet sie in Skandinavien; Teams auf der ganzen Welt nutzen sie seit Jahren. Ende 2023 ließ das Gesundheitsministerium auf Ö1-Anfrage wissen, ein Forschungszugang zur geplanten Datenplattform der Gesundheitsreform sei derzeit nicht angedacht. Gleichzeitig finanziert der Fonds Zukunft Österreich das Förderprogramm Data:Research:Austria der Akademie der Wissenschaften, erst mit neun, dann mit weiteren sechs Millionen Euro, für Forschung mit genau diesen Datenbeständen. Der Staat bezahlt also Forschung an Daten, die er selbst zurückhält.
Dass es anders geht, zeigt Finnland. Dort gilt seit 1. Mai 2019 ein Gesetz über die Sekundärnutzung von Gesundheits- und Sozialdaten. Es hat eine einzige Behörde geschaffen, Findata, die über Anträge entscheidet, auch wenn die Daten bei mehreren Stellen liegen, sie verknüpft und in einer gesicherten Umgebung bereitstellt. Und als Zweck nennt das Gesetz ausdrücklich auch die Planungs- und Prognoseaufgaben der Behörden. Ein Wunderland ist das nicht, dazu gleich mehr.
Und dann Deutschland, das in dieser Kolumne sonst den Part des Bremsers hat. Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit können Forscher:innen seit Herbst 2025 Anträge stellen, Anfang 2026 wurden die ersten bewilligt. Freigegeben sind nur die pseudonymisierten Abrechnungsdaten der Krankenkassen, keine Befunde. Aber es gibt ein öffentliches Register, wer mit welcher Frage an die Daten darf.
Jede Warteschleife dieser Serie hatte dieselbe Bauform: eine Regel, die einmal sinnvoll war und heute vor allem Bewegung verhindert. Das Wort „außergewöhnlich“, das letzte Woche einen gesperrten Himmel entschädigungsfrei machte. Die Widerspruchslogik aus Bitte widersprechen Sie. Und im Dezember die Freiwilligkeit beim Once-Only-Prinzip, bei der ich geschrieben habe, was fehlt: eine Pflicht zur Anbindung, mit Frist.
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Und jetzt der Teil, der mir beim Schreiben am wenigsten Spaß macht.
Den bequemen Einwand verwerfe ich gleich: Die Daten seien pseudonymisiert, also harmlos. Das stimmt nicht ganz. Wer Gesundheit, Einkommen, Bildung und Wohnort derselben Person verknüpft, baut ein Bild, das sich mit genug Aufwand wieder einem Menschen zuordnen lässt. Das AMDC weiß das. Deshalb geht dort niemand mit Rohdaten nach Hause.
Der härtere Einwand trifft meine eigene Forderung. Vielleicht ist das Einvernehmen die letzte Stelle, an der jemand Nein sagen kann, bevor ein Staat sein ganzes Volk in Zeilen rechnet. Wie schnell das kippt, hat Österreich am AMS-Algorithmus gesehen, der Arbeitslose nach ihren Chancen einteilen sollte: 2020 von der Datenschutzbehörde gestoppt, danach jahrelang vor Gericht. Und mein Vorbild Finnland funktioniert auch deshalb, weil dort für die Registerforschung niemand einwilligen muss. Wer diese Kolumne liest, weiß, was ich von Systemen halte, die damit rechnen, dass du nicht widersprichst.
Das nehme ich ernst. Aber es gibt einen Unterschied. Das AMS wollte über einzelne Menschen entscheiden, die Forschung im AMDC bekommt nur geprüfte Auswertungen zu sehen. Und ein Veto schützt nur, wenn es jemand ausübt. Ein Ministerium, das begründet Nein sagt, schützt dich. Eines, das schweigt, schützt vor allem sich selbst.
Das Einvernehmen ist vielleicht die letzte Stelle, an der jemand Nein sagen kann, bevor ein Staat sein ganzes Volk in Zeilen rechnet. Dann muss dort aber auch jemand Nein sagen, öffentlich und mit Gründen. Schweigen schützt niemanden außer den, der schweigt.
BUILD – Was du freigeben würdest, wenn du dürftest
Also gut. Wenn du entscheiden dürftest, wirklich du, würdest du fünf Dinge machen. Keines braucht einen neuen Server. Der steht schon bei der Statistik Austria.
1. Aus dem Schweigen eine Antwort machen. Jedes Ministerium erklärt binnen sechs Monaten für jedes seiner Register: freigegeben oder nicht, mit öffentlicher Begründung. Wer nichts erklärt, dessen Register gelten als freigegeben. Ja, das ist eine Widerspruchslösung. Diesmal für Ministerien, nicht für Menschen. Ministerien haben Rechtsabteilungen. Kostet eine Zeile im Forschungsorganisationsgesetz. (Bekannte Schwäche: Für Gesundheitsdaten ist Zustimmung durch Fristablauf zu grob, dafür gibt es Punkt 4.)
2. Die Frist bekommt einen Namen. Das Datum aus dem Regierungsprogramm wird einem Regierungsmitglied zugeordnet, das dem Nationalrat halbjährlich berichtet, Register für Register. Kostet einen Ministerratsvortrag, und zum Thema gibt es schon welche.
3. Eine öffentliche Liste. Alle bundesgesetzlich eingerichteten Register, daneben der Status und das zuständige Ressort. Kostet eine Tabelle. Die Register stehen in Gesetzen, die Liste muss also niemand erforschen, nur abschreiben. (Bekannte Schwäche: Eine Liste beschämt nur, wer sich beschämen lässt.)
4. Gesundheitsdaten auf einem eigenen, engen Weg. Nach deutschem Muster: pseudonymisierte Abrechnungsdaten, gesicherte Umgebung, gesetzlich festgelegte Zwecke im öffentlichen Interesse und ein öffentliches Register, wer welche Frage gestellt hat. Billig, weil das Modell nebenan schon läuft und nur übernommen werden muss.
5. Die Nutzer:innen an den Tisch. Auf die Frage nach ihrer Einbindung hat das Bundeskanzleramt „nicht geplant“ geantwortet. Am 21. Oktober 2026 treffen sich die Nutzer:innen von AMDC und dem sozioökonomischen Panel ASEP zu ihrer Konferenz. Der Termin steht. Kostet eine Anreise. (Bekannte Schwäche: Forscher:innen sind nicht neutral, sie wollen die Daten. Deshalb gehören Datenschützer:innen in denselben Raum.)
Und jetzt?
Maschine vierzehn ist fertig. Ich lege Handtücher zusammen und habe die vier Seiten immer noch offen.
Im Dezember habe ich hier gefordert, was fehlt: eine Pflicht, mit Frist. Die Frist ist gekommen, mit Datum, im Regierungsprogramm. Sie ist verstrichen, und es ist nichts passiert. Ich lag also halb falsch. Eine Frist allein bewegt nichts, wenn niemand sie schuldet.
Darum war diese Serie bisher eine Geschichte über Regeln, die fehlen. Diesmal ist sie eine über eine Zusage, die dasteht und die niemand einlöst.
Stefan Thurners Datenzeilen werden übrigens jeden Tag mehr. Jeder Arztbesuch in Österreich schreibt eine dazu. Für die Forschung bleiben sie zu.
Nichts davon ist ungelöst. Der Datenraum steht, das Gesetz ist geschrieben, die Frist ist gesetzt. Es fehlen zehn Unterschriften.
Kein Gegenstand der Vollziehung, schreibt der Bundeskanzler. Da hat er recht. Vollzogen hat hier niemand etwas.
Welches Register würdest du als Erstes freigeben, und welches nie? Schreib mir auf Bluesky: @jamie-walker.bsky.social
Ich bin Jamie Walker, Emergent:in, und schaue aus Brooklyn auf Österreich und die EU. Die Entfernung hilft: Was von hier aus absurd aussieht, ist es meistens auch.
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Häufige Fragen
Was ist das Austrian Micro Data Center (AMDC)?
Das AMDC ist ein geschützter Datenraum bei der Statistik Austria, in Betrieb seit 1. Juli 2022. Forscher:innen akkreditierter Einrichtungen arbeiten dort per Fernzugang mit Mikro- und Registerdaten. Die Daten verlassen das AMDC nicht, hinaus gehen nur Auswertungen, die Statistik Austria vorher prüft. Die Nutzung ist kostenpflichtig und an einen Nutzungsvertrag gebunden.
Welche Registerdaten sind im AMDC für die Forschung freigegeben?
Laut Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 19. Mai 2026 haben bislang das Bildungs-, das Wissenschaftsressort und das Mobilitätsministerium Register per Verordnung freigegeben. Im Bundesgesetzblatt stehen dazu zwei Registerforschungsverordnungen, vom 28. Oktober 2022 und vom 4. September 2024. Arbeitsmarktdaten liegen über das Bundesstatistikgesetz bereits im AMDC.
Warum sind nicht alle Register für die Forschung freigegeben?
Nach § 38b Forschungsorganisationsgesetz erlässt die Wissenschaftsministerin die Freigabe per Verordnung, aber nur im Einvernehmen mit dem Ministerium, das das jeweilige Register führt. Stimmt dieses nicht zu, entsteht keine Verordnung, und eine Begründung ist nicht vorgesehen. Das Regierungsprogramm setzte den 1. Juli 2026 als Frist, nennt aber niemanden, der sie einlösen muss.
Wer darf auf Registerdaten im AMDC zugreifen?
Zugang bekommen nur Forscher:innen, die an einer akkreditierten wissenschaftlichen Einrichtung arbeiten, etwa an Universitäten. Sie stellen einen Projektantrag, unterschreiben Verpflichtungen zur Datensicherheit und arbeiten vor Ort im Safe Center der Statistik Austria oder per gesichertem Fernzugang. Wer nicht an einer akkreditierten Einrichtung forscht, bekommt keinen Zugang.
Wie regelt Finnland den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdaten?
Finnland hat seit 1. Mai 2019 ein eigenes Gesetz über die Sekundärnutzung von Gesundheits- und Sozialdaten. Eine zentrale Behörde, Findata, entscheidet über Anträge, auch wenn die Daten bei mehreren Stellen liegen, verknüpft sie und stellt sie in einer gesicherten Umgebung bereit. Für registerbasierte Forschung ist keine Einwilligung der Betroffenen nötig.
Weiterlesen
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Quellen
- Anfragebeantwortung 4833/AB zu 5369/J: Zurverfügungstellung von Registerdaten an das AMDC — Bundeskanzler Christian Stocker, Parlament, 2026-05-19
- Forschungsorganisationsgesetz, § 38b (geltende Fassung) — RIS, Bundeskanzleramt, 2026-08-04
- Registerforschungsverordnung BMBWF, BGBl. II Nr. 400/2022, und Registerforschungsverordnung-BMK, BGBl. II Nr. 241/2024 — Bundesgesetzblatt, RIS, 2026-09-23
- Registerforschung – Regierungsprogramm 2025–2029 — Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, 2026-09-01
- Forschungsministerien ermöglichen der Wissenschaft weiter Zugang zu Registerdaten — OTS / BMBWF, BMK, BMAW, 2024-07-28
- Parlamentarische Anfrage der NEOS zu Registerdaten (XXVII. GP, 16000/J) — Parlament, 2024
- Austrian Micro Data Center – Forschungsdatenmanagement — Universität Graz, 2026
- Complexity Science Hub: Gemeinsam die Welt neu denken — News, 2025-03-31
- Gesundheitsreform: Wissenschaft kritisiert fehlenden Datenzugang — science.ORF.at, 2023-12-04
- Pröll launcht „Public AI“: 5 konkrete KI-Anwendungen für Österreichs Bundesverwaltung — Bundeskanzleramt, 2026-03-19
- Pröll: Public AI launcht GovGPT für die Bundesverwaltung — Bundeskanzleramt, 2026-07-20
- Data:Research:Austria — Österreichische Akademie der Wissenschaften, 2026
- „Darauf haben viele Forscher:innen seit Jahren gewartet“ — Österreichische Akademie der Wissenschaften, 2022-10-18
- New legislation will speed up the use of Finnish health data — Sitra, 2019
- Findata – Social and Health Data Permit Authority — Findata / eHälsomyndigheten, o. J.
- Study on data analytics: Findata — Interoperable Europe, EU-Kommission, o. J.
- Was geschieht mit Gesundheitsdaten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit? — BfArM, 2026
- Aktuelle BVwG-Entscheidung zum „AMS-Algorithmus“ — Fellner Wratzfeld & Partner, o. J.
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