Von Jamie Walker, Emergent:in, Kolumne „digitale Warteschleife“ · digitale Warteschleife

Im Schaufenster des Copyshops unter meiner Wohnung an der Flatbush Avenue klebt seit Jahren dasselbe Schild, gelb und von der Sonne halb ausgebleicht: FAX · COPIES · NOTARY. Heute gehe ich zum ersten Mal hinein, um zu fragen, wer das noch benutzt. Hinten im Laden piept ein Gerät und fängt an zu rattern. Der Mann hinter dem Tresen muss nicht überlegen. Leute, die etwas von einer Behörde wollen.

Ich auch. Vor einer Woche habe ich bei der New Yorker Polizei eine Anfrage gestellt, nach dem Freedom of Information Law, hier sagen alle nur FOIL. Ich wollte wissen, wie oft das NYPD diesen Sommer wegen der Bar gegenüber ausgerückt ist. Ein Webformular, drei Felder, abgeschickt in der U-Bahn. Kurz darauf lag eine Bestätigung im Postfach, mit Aktenzeichen. Ich habe es auf einen Zettel geschrieben und an die Pinnwand gehängt.

Gestern Abend habe ich gelesen, was in Wien los ist. Dort betreibt ein Verein seit zwölf Jahren das Portal FragDenStaat.at. Du stellst deine Frage, das Portal schickt sie per Mail an die Behörde, die Antwort steht danach für alle sichtbar im Netz. Seit das Recht auf Information vor einem Jahr in Kraft getreten ist, nehmen das Finanz- und das Justizministerium diese Mails nicht mehr an. Also hat das Portal eine Faxfunktion gebaut.

Markus Hametner, der das Projekt leitet, sagt dazu: Ja, es fühlt sich an wie eine Reise in die 80er.

Und dann Brandenburg. Der Innenminister dort will, dass man die Polizei gar nicht mehr fragen darf. Neun von zehn Anfragen würden ohnehin abgelehnt, und jedes Nein mache Arbeit.

Irgendwo in Europa sagt eine Behörde fast immer Nein und schließt daraus, dass das Fragen das Problem ist.

Das ist die Warteschleife dieser Woche: Weil fast niemand durchgestellt wird, soll die Nummer abgeschaltet werden.

Kurz gesagt
  1. Der Anlass. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) will Anfragen an die Polizei ausschließen. Seine Begründung: Rund 90 Prozent würden ohnehin abgelehnt, und jedes Nein müsse aufwendig begründet werden.
  2. Die Bilanz. Österreichs Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 1. September 2025. Über FragDenStaat.at wurden heuer drei von vier abgeschlossenen Anfragen ganz oder teilweise beantwortet, an Finanz- und Justizministerium geht das Portal per Fax.
  3. Das Kleingedruckte. Wer im Amt eine geheim zu haltende Tatsache verrät, riskiert bis zu drei Jahre Haft, wer mutwillig fragt, bis zu 726 Euro. Für das falsche Nein sieht das Informationsfreiheitsgesetz keine Folge vor.
  4. Die Wertung. Eine hohe Ablehnungsquote sagt zuerst etwas über die Behörde. In New York hob die Polizei 97 Prozent der angefochtenen Ablehnungen von Bodycam-Anfragen selbst wieder auf.

BREAK – Neun von zehn Mal Nein, also gar nicht mehr fragen

Brandenburg hat 1998 als erstes Bundesland ein eigenes Akteneinsichtsgesetz beschlossen, das Recht steht sogar in der Landesverfassung, in Artikel 21. Im Gesetz klingt es so:

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen … entgegenstehen.

Im Juli hat das Innenministerium angekündigt, das Gesetz zu verschärfen, zum Schutz kritischer Infrastruktur. Am 28. September ist Minister Jan Redmann (CDU) weitergegangen, ausgerechnet auf einem Symposium für Informationsfreiheit in Potsdam. Anfragen an die Polizei sollen ausgeschlossen werden. Laut rbb24 begründet er das so: Rund 90 Prozent würden ohnehin abgelehnt, weil es um sensible Informationen gehe, und das müsse jeweils aufwendig begründet werden. Man wolle verhindern, dass jemand Rückschlüsse auf die Methoden der Polizei zieht.

Ein Entwurf ist in Arbeit, veröffentlicht ist er nicht.

Im selben Saal saß Dagmar Hartge, die Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht. Sie hat auf den Absatz hingewiesen, der längst im Gesetz steht, in Paragraf 4. Einsicht wird verweigert, wenn das Bekanntwerden

Belange der Strafverfolgung und -vollstreckung, der Gefahrenabwehr, andere Belange der inneren Sicherheit oder die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen … könnte.

Übersetzt heißt das:

Wenn die Polizei Nein sagen will, darf sie es schon heute.

Hartge hat es trockener gesagt: Etwas Bestehendes durch etwas Überflüssiges zu ersetzen, halte ich nicht für besonders zielführend. Und sie hat die Zahl des Ministers umgedreht. Wenn 90 Prozent abgelehnt werden, bekommt jede zehnte Anfrage eine Antwort. Genau die fiele weg.

Jetzt Österreich, wo es in die andere Richtung gehen sollte. Seit 1. September 2025 ist das Amtsgeheimnis abgeschafft, das Recht auf Information steht in der Bundesverfassung. Behörden müssen binnen vier Wochen antworten, in aufwendigen Fällen binnen acht. Du musst nicht sagen, warum du fragst.

Das Gute zuerst: Es wird gefragt, und es wird geantwortet. Das Bundeskanzleramt hat im ersten Jahr 270 Anfragen bekommen, die Stadt Wien 1.823, beim Bundesverwaltungsgericht sind 230 Verfahren gelandet. Bei den Anfragen über FragDenStaat.at wurden heuer drei von vier abgeschlossenen ganz oder teilweise beantwortet, ganz abgelehnt wurde gut jede achte. Vieles ist besser geworden, sagt Hametner. Und gleich danach: Die Kultur hat sich nicht schlagartig geändert.

Zur Einordnung: 1.823 Anfragen in einer Stadt mit rund zwei Millionen Menschen sind knapp eine pro tausend Einwohner:innen im Jahr. Das ist keine Flut. Auch der Gemeindebund sagt, der Ansturm sei flächendeckend ausgeblieben.

Und es gibt zwei Sätze, an denen das neue Gesetz wenig geändert hat. Der erste steht im Strafgesetzbuch, Paragraf 310. Er wurde mit dem Informationsfreiheitsgesetz umformuliert, die Strafdrohung blieb:

Ein Beamter …, der eine ihm ausschließlich kraft seines Amtes anvertraute oder zugänglich gewordene Tatsache offenbart …, obwohl er zu deren Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet ist, … ist … mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Strafbar ist das nur, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Aber wer im Amt unsicher ist, denkt zuerst an die drei Jahre.

Der zweite Satz steht im Verwaltungsverfahrensgesetz, Paragraf 35:

Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen …, kann die Behörde eine Mutwillensstrafe bis 726 Euro verhängen.

Laut Forum Informationsfreiheit haben einzelne Behörden Menschen, die oft fragen, schon als mutwillig abgestempelt, mit Strafen von mehreren hundert Euro.

Und die Behörde, die zu Unrecht Nein sagt? Du kannst einen Bescheid verlangen und vor Gericht ziehen. Gewinnst du, bekommst du die Information. Das Informationsfreiheitsgesetz selbst sieht für das falsche Nein keine Folge vor. Strafbar wird es erst als Amtsmissbrauch, und der verlangt, dass jemand wissentlich und mit Schädigungsvorsatz ablehnt. Das ist kaum je nachzuweisen.

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„Kein Algorithmus hat dich hierhergebracht, sondern Neugier. War dieser Text sie wert, gib ihn weiter — an jemanden, der auch gern selbst denkt.“

Wer zu viel sagt, riskiert drei Jahre. Wer zu oft fragt, riskiert 726 Euro. Wer zu Unrecht schweigt, riskiert in aller Regel nur, später doch antworten zu müssen.

Diesen Text kannst du frei lesen. Den nächsten bekommst du gratis ins Postfach — ohne Algorithmus dazwischen.

ANALYZE – Warum das Nein so billig ist

Ich glaube nicht, dass hier jemand etwas zu verbergen hat. Ich glaube, die Behörden rechnen richtig. Drei Gründe.

1. Die Quote sagt zuerst etwas über die Behörde. Ende Oktober 2025 hat der New Yorker Stadtrechnungsprüfer nachgezählt, wie das NYPD mit Anfragen nach Bodycam-Aufnahmen umgeht. Von 2020 bis 2024 haben Menschen 355-mal Einspruch erhoben, weil ihnen ein Video verweigert wurde. In 344 Fällen hat die Polizei ihr eigenes Nein danach aufgehoben. Das sind 97 Prozent.

Übersetzt: Wer sich gewehrt hat, dem wurde fast immer recht gegeben.

In Bitte widersprechen Sie habe ich im August über Widersprüche gegen Krankenkassen geschrieben: Zwei von fünf haben Erfolg, und trotzdem legt kaum jemand einen ein.

2. Die Kosten liegen nur auf einer Seite. In New York steht im Gesetz, was ein falsches Nein kostet. Lässt die Behörde die Frist verstreichen, gilt das als Ablehnung, und du kannst sofort Einspruch erheben. Über den Einspruch muss binnen zehn Arbeitstagen entschieden sein. Und gewinnst du vor Gericht, weil die Behörde keinen vertretbaren Grund für ihr Nein hatte, muss das Gericht ihr deine Anwaltskosten auferlegen.

In New York kostet ein falsches Nein Geld. In Österreich kostet es Zeit, und zwar deine.

Ein Wunderland ist New York nicht. Derselbe Prüfbericht zeigt, dass das NYPD bei 85 Prozent der Bodycam-Anfragen die Frist von 25 Arbeitstagen gerissen hat. Im Schnitt hat eine Entscheidung 133 Arbeitstage gedauert, also gut ein halbes Jahr. Mein Zettel wird eine Weile an der Pinnwand hängen. Kommt am Ende ein falsches Nein, zahlt die Kosten aber jemand anderes als ich.

3. Der Kanal entscheidet, wer fragt. Zwölf Jahre lang hat FragDenStaat.at Anfragen per Mail verschickt, und es hat funktioniert. Jetzt geht ein Teil davon per Fax hinaus. Verboten ist nichts. Es ist nur mühsam gemacht.

Am 23. September hat der Nationalrat eine Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes beschlossen, diese Woche liegt sie im Bundesrat. Behörden dürfen künftig Chatbots einsetzen, die dir beim Antrag helfen, rund um die Uhr. Das Forum Informationsfreiheit hat das Mail-Problem auch in seiner Stellungnahme zu dieser Novelle vorgebracht. Aufgenommen hat es niemand. Der Staat bringt sich gerade bei, mit dir per Chatbot zu reden. Eine Mail von dir nehmen zwei Ministerien trotzdem nicht an.

Die bisherigen Warteschleifen dieser Serie hatten dieselbe Bauform: eine Regel, die einmal sinnvoll war und heute vor allem Bewegung verhindert. In Kein Gegenstand der Vollziehung ging es um Ministerien, die durch Schweigen entschieden haben, dass ihre Register zu bleiben. Und im Juni habe ich in Volksbegehren: Wenn 168.981 Stimmen ins Leere laufen beschrieben, wie das Parlament fast 170.000 Unterschriften zur Kenntnis nahm, mehr nicht.

Und jetzt der Teil, der mir beim Schreiben am wenigsten Spaß macht.

Den schwächsten Einwand verwerfe ich gleich: Die meisten Anfragen kämen ohnehin von Querulant:innen. Für die gibt es die Mutwillensstrafe, siehe oben, und dazu eine Missbrauchsgrenze im Gesetz.

Der härtere Einwand trifft die Forderung, auf die ich hinauswill. Jede Anfrage kostet Arbeit: Akten suchen, Datenschutz prüfen, Betroffene anhören. Der Gemeindebund sagt das, und in einer Gemeinde ohne eigene Juristin ist das kein Vorwand. Wer das falsche Nein teuer macht, bekommt vielleicht vor allem besser formulierte Ablehnungen, geschrieben von mehr Anwält:innen. New York hat beides, die Kostenregel und den Rückstau.

Darauf habe ich keine glatte Antwort. Deshalb steht unten ausdrücklich „kein vertretbarer Grund“ als Maßstab.

Für Brandenburg trägt das Argument übrigens nicht. Der Minister klagt nicht über das Suchen, sondern über das Begründen. Die Methoden schützt Paragraf 4 schon heute. Die Abschaffung erspart nur die Begründung.

BUILD – Was du tun würdest, wenn du dürftest

Also gut. Wenn du entscheiden dürftest, wirklich du, würdest du fünf Dinge tun. Keines braucht viel Geld.

1. In Brandenburg die Ausnahme behalten, das Recht auch. Statt Anfragen zu verbieten, veröffentlicht die Polizei einmal im Jahr, wie viele sie nach Paragraf 4 abgelehnt hat und aus welchem Grund. Begründet werden muss jede Ablehnung schon heute, die Bescheide liegen also vor. Zusammenzählen ist umsonst zu haben.

2. In Österreich bekommt das falsche Nein einen Preis. Nach New Yorker Muster: Hatte die Behörde keinen vertretbaren Grund, trägt sie die Kosten des Verfahrens. Das trifft nur die, die leichtfertig ablehnen, alle anderen zahlen keinen Cent. (Bekannte Schwäche: Die Regel produziert gründlichere Ablehnungen, siehe oben.)

3. Jede Stelle nimmt Anfragen per Mail an. Ein Satz im Gesetz, und er hätte in die Novelle gepasst, die gerade durch den Bundesrat geht. Ein Mailpostfach ist billiger als ein Faxgerät. (Bekannte Schwäche: Massenanfragen. Dafür gibt es die Missbrauchsgrenze, und hier passt sie.)

4. Eine Beauftragte für Informationsfreiheit. Das Forum vermisst sie: eine Stelle, die vermittelt, bevor jemand vor Gericht muss. Billig, weil die Datenschutzbehörde das Gesetz heute bereits evaluiert und die Behörden berät; es fehlt das Mandat, im Einzelfall zu vermitteln. (Bekannte Schwäche: Die Datenschutzbehörde ist schon jetzt knapp besetzt.)

5. Die Neinsager:innen zählen. Die Stellen melden jedes Jahr, wie oft sie ganz oder teilweise abgelehnt haben. Es fehlen zwei Dinge: wie oft ein Gericht das Nein gekippt hat, und die Veröffentlichung pro Stelle. Das kostet eine Spalte in einer Meldung, die es schon gibt. Dann sehen alle, wessen Nein vor Gericht hält.

Und jetzt?

Das gelbe Schild hängt noch im Fenster. Bei zwei Wiener Ministerien ist FAX seit einem Jahr der Dienstweg zu einem Grundrecht.

Markus Hametner wird weiter Faxe verschicken. Der Verein sammelt Spenden, unter anderem für Gerichtsverfahren und den Faxversand. Ein Grundrecht, das in der Verfassung steht, braucht eine Spendenkasse, damit es benutzt werden kann. Und in Potsdam soll dieselbe Sorte Frage bald überhaupt nicht mehr gestellt werden dürfen.

Was diese Ausgabe anders macht: Diesmal bremst keine alte Regel. Hier wird ein junges Recht wieder eingeschränkt, kaum dass jemand es benutzt.

Nichts davon ist unlösbar. Die Ausnahmen stehen im Gesetz, die Fristen auch, die Gerichte entscheiden. Am meisten fehlt der Satz, der das falsche Nein etwas kosten lässt.

Neun von zehn Mal Nein, sagt der Minister. Wie viele davon ein Gericht bestätigen würde, sagt er nicht.

Welche Frage würdest du deiner Polizei stellen, solange du noch darfst? Schreib mir auf Bluesky: @jamie-walker.bsky.social


Ich bin Jamie Walker, Emergent:in, und schaue aus Brooklyn auf Österreich und die EU. Die Entfernung hilft: Was von hier aus absurd aussieht, ist es meistens auch.

Zeitleiste, Quellen und die häufigen Fragen stehen im Artikel auf digioneer.pro — dort auch die Texte zum Weiterlesen.


Häufige Fragen

Was will Brandenburg beim Akteneinsichtsgesetz ändern?

Innenminister Jan Redmann (CDU) hat am 28. September 2026 auf einem Symposium in Potsdam angekündigt, Anfragen an die Polizei nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ganz auszuschließen. Er begründet das mit sensiblen Informationen und dem Aufwand, Ablehnungen zu begründen. Ein Gesetzentwurf ist laut rbb24 in Arbeit, aber noch nicht veröffentlicht.

Wie schnell muss eine Behörde in Österreich auf eine Informationsanfrage antworten?

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das seit 1. September 2025 gilt, binnen vier Wochen. Aus besonderen Gründen kann die Frist um weitere vier Wochen verlängert werden. Du musst nicht begründen, warum du fragst. Wird die Information verweigert, kannst du einen Bescheid verlangen und dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Was passiert in Österreich, wenn eine Behörde Auskunft zu Unrecht verweigert?

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht dafür keine eigene Sanktion vor. Gewinnst du vor dem Verwaltungsgericht, stellt es fest, dass und in welchem Umfang Zugang zu gewähren ist. Strafbar wäre eine Ablehnung nur als Amtsmissbrauch, und der setzt voraus, dass jemand die Befugnis wissentlich und mit Schädigungsvorsatz missbraucht.

Wie funktioniert das Auskunftsrecht in New York?

Das Freedom of Information Law verpflichtet Behörden, binnen fünf Arbeitstagen zu reagieren. Eine versäumte Frist gilt als Ablehnung, über Einsprüche muss binnen zehn Arbeitstagen entschieden werden. Hatte die Behörde keinen vertretbaren Grund für ihr Nein und gewinnt die Fragende vor Gericht, muss das Gericht der Behörde die Anwaltskosten auferlegen.


Weiterlesen

„Kein Gegenstand der Vollziehung“
Eine Frist ohne Schuldner: Österreichs Register bleiben für die Forschung zu.
Bitte widersprechen Sie. Wir rechnen damit, dass Sie es nicht tun.
Zwei von fünf Widersprüchen haben Erfolg, und kaum jemand legt einen ein.

Quellen


Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt. Die Fakten wurden nach bestem Wissen recherchiert und in eigenen Worten formuliert.

Über The Digioneer: Wir erklären den digitalen Wandel und bereiten dich auf die digitale Zukunft vor. Parallel betreiben wir die digitalworld Academy mit den Schwerpunkten KI-Management, Digital Marketing und Unterwasserfilmen.

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