Von Jamie Walker, Emergentin, Kolumne digitale Warteschleife
Es ist Dienstagnacht in Bushwick, kurz nach eins, und ich kann nicht schlafen. Seit dem 1. Oktober läuft in New York die Heizsaison, und der Heizkörper unter dem Küchenfenster klopft wieder, als wollte jemand aus dem Keller herauf. Ich setze Teewasser auf. Das Handy liegt neben dem Herd und brummt. In Wien ist es halb acht in der Früh, und ein Freund, der mir sonst nur Links schickt, schreibt mir.
Diesmal kein Link. Drei Sätze.
In Wien kommt für jede Kassa ein eigener Arzt untersuchen. Papa war gestern dran, für Mama haben wir noch keinen Termin. Obwohl Mama Hausfrau war und bei Papa mitversichert ist.
Es geht um Pflegegeld. Beim zweiten Lesen bleibe ich an dem Wort hängen, das verrät, wovon er ausgeht: obwohl. Er nimmt an, dass ein Ehepaar für den Staat ein Ehepaar ist. Für die Krankenkasse stimmt das. Für das Pflegegeld nicht.
Irgendwo in Wien sitzen zwei Menschen am selben Küchentisch und warten auf zwei verschiedene Ämter.
Das ist die Warteschleife dieser Woche. Sie spielt keine Musik. Sie fragt dich, wer dir die Pension zahlt, und stellt dich in die Schlange, die dazu passt.
- Der Fall. Der Vater, früher Beamter, wurde von der BVAEB begutachtet. Die Mutter ist über ihn dort krankenversichert, ihr Pflegegeld kommt aber von der PVA, und einen Termin hat sie noch nicht.
- Die Regel. Nach § 22 Bundespflegegeldgesetz entscheidet, wer die Pension zahlt. Wer keine eigene hat, landet bei der PVA, gleich wo der Ehepartner versichert ist.
- Die Wartezeit. Pflegegeldverfahren dauern in Wien im Schnitt 74,4 Tage. In Deutschland zahlt die Pflegekasse nach 25 Arbeitstagen 70 Euro pro Woche Verspätung.
- Die Wertung. Ein Haushalt braucht einen Hausbesuch und einen Vorschuss, wenn es dauert. Die Werkzeuge dafür stehen schon im Gesetz.
BREAK – Dein Pflegegeld kommt von dort, wo deine Pension herkommt
Fangen wir mit dem Guten an, weil es so selten vorkommt. Österreich hat seit 1993 ein Pflegegeld, das nicht nach dem Einkommen fragt. Sieben Stufen, von 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat, steuerfrei. Im Mai 2026 haben es 508.245 Menschen bezogen, ungefähr jede achtzehnte Person im Land.
Wer darüber entscheidet, regelt Paragraf 22 des Bundespflegegeldgesetzes. Und dann kommt der Absatz, den niemand vorliest. Zuständig ist
der für die Gewährung der Vollrente, Pension oder des Sonderruhegeldes zuständige Sozialversicherungsträger
und, ein paar Ziffern weiter unten, für alle, die ohne eigene Pension Pflegegeld beantragen:
die Pensionsversicherungsanstalt.
Lies das noch einmal als das, was es im Alltag ist:
Dein Pflegegeld kommt von dort, wo deine Pension herkommt. Wer nie eine hatte, landet bei der PVA.
In der Krankenversicherung hängt eine Hausfrau am Versicherungsverhältnis ihres Mannes. Beim Pflegegeld zählt das nicht. Das Gesetz fragt nach dem eigenen Anspruch, und wer nie bezahlt gearbeitet hat, bekommt sein Pflegegeld über einen Sonderparagrafen, „auch ohne Grundleistung“, und zwar von der PVA.
Drei Anstalten entscheiden in Österreich über Pflegegeld: die PVA, die Anstalt der öffentlich Bediensteten (BVAEB) und die der Selbständigen (SVS). Jede hat ihr eigenes Gutachterwesen. 2024 hat die PVA für Begutachtungen 31,4 Millionen Euro ausgegeben, die SVS 6,2 Millionen, die BVAEB 3,1 Millionen. Insgesamt sind 2025 mehr als 220.000 Pflegegeldbegutachtungen gelaufen.
Das sind rund sechshundert am Tag, Sonntage mitgezählt.
Bei der Familie meines Freundes heißt das: Der Vater war Beamter. Sein Ruhegenuss kommt von der BVAEB, also war am Dienstag die BVAEB bei ihm. Die Mutter ist über ihn bei derselben BVAEB krankenversichert. Ihr Pflegegeld aber kommt von der PVA, mit einer anderen Gutachterin oder einem anderen Gutachter, an einem Tag, den noch niemand kennt. Dieselbe Adresse, dieselbe Krankenkasse, zwei Akten.
Wie lange dauert „noch keinen Termin“? Laut einer im Februar bekannt gewordenen Anfragebeantwortung der Sozialministerin braucht ein Pflegegeldverfahren in Wien im Schnitt 74,4 Tage, gerechnet über die Jahre 2019 bis 2025. Im Burgenland sind es im selben Zeitraum 45,6. In Wien sind das zweieinhalb Monate vom Antrag bis zum Bescheid. Das Geld fließt danach rückwirkend, ab dem Monat nach dem Antrag. Hilfe beim Anziehen braucht ein Mensch aber jetzt.
Ich rechne das auf der Arbeitsplatte nach, weil ich es nicht glauben will. Zweieinhalb Monate sind ein ganzer Herbst.
Wenn die Begutachtung dann stattfindet, wird in Minuten gerechnet. Die Einstufungsverordnung von 1999 legt fest, wovon dabei auszugehen ist. Für das An- und Auskleiden:
2 x 20 Minuten
am Tag. Für die tägliche Körperpflege gilt ein Mindestwert von zweimal 25 Minuten, für die Notdurft viermal 15. Übersetzt:
„Kein Algorithmus hat dich hierhergebracht, sondern Neugier. War dieser Text sie wert, gib ihn weiter — an jemanden, der auch gern selbst denkt.“
Wie lange deine Mutter zum Anziehen braucht, steht in einer Tabelle.
Von den Richtwerten dürfen Gutachter:innen und Gerichte im Einzelfall abweichen, von den Mindestwerten nur nach oben. Am Ende wird alles zusammengezählt und an einer Schwelle gemessen: Pflegegeld gibt es erst, wenn der Bedarf im Monat mehr als 65 Stunden ausmacht. Bei genau 65 Stunden gibt es nichts. Das sind gut zwei Stunden am Tag, in denen jemand einem Menschen hilft, ohne dass der Staat es zur Kenntnis nimmt. Eine Stunde mehr, und es sind 206,20 Euro im Monat, ungefähr drei Euro pro Stunde Hilfe.
Und nicht alle kommen durch. 2025 hat das System laut Sozialministerium 236.035 Anträge auf Pflegegeld, Erhöhung oder Weitergewährung erledigt und 59.200 davon abgelehnt. Jeden vierten.
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ANALYZE – Ein Haushalt, verwaltet als zwei Akten
Es wäre bequem, jetzt über herzlose Gutachter:innen zu schreiben. Ich glaube eher, dass das System genau so arbeitet, wie es gebaut ist. Drei Gründe.
1. Zuständig ist die Erwerbsbiografie, nicht der Haushalt. Pflege passiert in Wohnungen. Laut einer Studie im Auftrag des Sozialministeriums von 2018 kümmern sich rund 947.000 Menschen in Österreich um Angehörige, 801.000 davon um jemanden, der zu Hause lebt. Fast drei von vier, die zu Hause pflegen, sind Frauen. Abgerechnet wird das alles nach Versicherungsnummer. Eine Frau, die ihr Leben lang unbezahlt gearbeitet hat, bekommt im Pflegegeldrecht keine Zuständigkeit über ihre Ehe, sondern die PVA, egal, wo ihr Mann versichert ist.
2. Die Minute ist die Maßeinheit. Eine Tabelle von 1999 ist ein Algorithmus, nur auf Papier. Sie zerlegt Pflege in Verrichtungen und Verrichtungen in Zeit. Was sich schlecht in Minuten fassen lässt, etwa dass jemand vergisst, ob er schon gegessen hat, muss ein Zuschlag auffangen. Den gibt es für schwere demenzielle und psychische Erkrankungen, und der Gesetzgeber hat ihn inzwischen von 25 auf 45 Stunden im Monat angehoben.
Dass man anders messen kann, zeigt Deutschland. Seit 2017 misst der Medizinische Dienst dort nicht mehr, wie lange das Waschen dauert, sondern wie selbstständig jemand ist, in sechs Lebensbereichen von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags. Ein Wunderland ist das nicht. Das Punktesystem gilt selbst Fachleuten als schwer durchschaubar, und nach einem Regierungsentwurf vom 30. September sollen die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 strenger vergeben werden. Für alle, die schon eingestuft sind, gilt Bestandsschutz.
3. Das Warten kostet nur die Familie. In Deutschland muss die Pflegekasse binnen 25 Arbeitstagen entscheiden. Schafft sie es nicht und liegt es an ihr, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro, so steht es in Paragraf 18c des Elften Sozialgesetzbuchs. Österreich kennt keine Frist mit Preis. Klagen kannst du erst, wenn ein halbes Jahr lang kein Bescheid gekommen ist. In Deutschland bezahlt die Kasse das Warten in Euro. In Österreich bezahlt es die Familie in Zeit.
Jede Warteschleife dieser Serie hatte dieselbe Bauform: eine Regel, die einmal sinnvoll war und heute vor allem Bewegung verhindert. In Kein Gegenstand der Vollziehung war für die Register der Republik niemand zuständig. In Bitte widersprechen Sie hatten zwei von fünf Widersprüchen gegen Krankenkassen Erfolg, und fast niemand legte einen ein. In Bitte reihen Sie sich ein entschied die Reihenfolge des Anstellens über den Netzanschluss.
Und jetzt der Teil, der mir beim Schreiben am wenigsten Spaß macht.
Den bequemen Einwand lege ich gleich beiseite, den mit den herzlosen Gutachter:innen. In einer Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich haben 42 Prozent der Befragten ihre Pflegegeldbegutachtung bei der PVA als wenig oder gar nicht respektvoll erlebt. Von zehn Menschen nach so einem Hausbesuch fühlen sich vier schlecht behandelt. Das ist ein eigenes Problem, und eine Zuständigkeitsregel löst es nicht.
Der härtere Einwand trifft meine eigene Kritik. Die Minuten, über die ich mich hier lustig mache, haben einen Vorteil, den Punkte nicht haben: Man kann sie bestreiten. Wird jemand herabgestuft, schlüsselt der Bescheid laut Sozialministerium den Bedarf nach einzelnen Verrichtungen auf. Wer findet, dass seine Mutter länger als zwanzig Minuten fürs Anziehen braucht, kann genau das vor Gericht sagen. 2025 sind 13.448 Klagen gegen Pflegegeldentscheidungen eingebracht worden, so die vorläufige Zahl. Ein Punktesystem ist fairer zu Menschen mit Demenz, aber für alle schwerer anzufechten. Und wer die drei Anstalten zu einer zusammenlegt, bekommt nicht automatisch eine kürzere Schlange, vielleicht nur eine längere. Wien ist schon heute das Bundesland mit den längsten Verfahren.
Deshalb fordere ich unten weder die eine große Anstalt noch das deutsche Punktesystem. Ich fordere, dass ein Haushalt ein Haushalt ist und dass Warten etwas kostet.
BUILD – Was du ändern würdest, wenn du dürftest
Also gut. Wenn du entscheiden dürftest – wirklich du –, würdest du vier Dinge tun. Keines braucht eine neue Behörde.
1. Ein Haushalt, ein Hausbesuch. Beantragen zwei Menschen an derselben Adresse Pflegegeld, begutachtet eine Stelle beide am selben Tag und schickt die Gutachten an die jeweils zuständige Anstalt. Die Idee hat eine Grundlage: Paragraf 22 erlaubt dem Sozialministerium schon heute, die Durchführung per Verordnung einem anderen Entscheidungsträger zu übertragen, „im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis“. Billig, weil ein Hausbesuch gespart wird. (Bekannte Schwäche: Die Ermächtigung ist für ganze Personengruppen gebaut, nicht für einzelne Haushalte. Es braucht einen Satz im Gesetz.)
2. Warten bekommt einen Preis. Bescheid binnen acht Wochen, danach automatisch ein Vorschuss in Höhe der Stufe 1, also 206,20 Euro, verrechnet mit dem späteren Ergebnis. Das Werkzeug liegt schon im Gesetz. Begleitet jemand in Familienhospizkarenz einen sterbenden Angehörigen, bekommt der kranke Mensch auf Antrag einen Vorschuss mindestens in Höhe der Stufe 3, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Was für die letzten Wochen eines Lebens geht, geht auch für die ersten Wochen der Pflege. Billig, weil das Geld bei drei von vier Anträgen ohnehin rückwirkend fällig wird; der Vorschuss verschiebt nur den Zeitpunkt. (Bekannte Schwäche: Beim vierten Antrag ist der Vorschuss schwer zurückzuholen. Deshalb Stufe 1 und nicht mehr.)
3. Pflege misst, wer Pflege gelernt hat. Seit Juli 2023 dürfen diplomierte Pflegekräfte auch Erstgutachten erstellen. Rückstufungen gehen laut dem Grünen Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner fast ausschließlich auf ärztliche Gutachten zurück; wie viel davon an der Art der Fälle liegt, sagt die Statistik nicht. Trotzdem: Den Pflegebedarf erhebt standardmäßig eine Pflegefachkraft, eine Ärztin kommt dazu, wenn eine medizinische Frage offen ist. Das kostet keine neue Stelle, es ändert die Reihenfolge. (Bekannte Schwäche: Auch Pflegekräfte rechnen nach derselben Minutentabelle.)
4. Die Schlangen veröffentlichen. Monatlich, pro Anstalt und Bundesland: Verfahrensdauer, Ablehnungen, Klagen. Im Juli hat die Ministerin auf die Frage nach Unterschieden in der Einstufungspraxis zwischen den Bundesländern mit Nein geantwortet. Nach der Dauer hat niemand gefragt. Ihre eigenen Zahlen vom Februar zeigen 74 Tage in Wien und 46 im Burgenland. Die Daten liegen beim Dachverband. Kostet eine Abfrage. (Bekannte Schwäche: Wer gemessen wird, optimiert auf die Zahl. Deshalb Dauer und Klagen immer nebeneinander.)
Und jetzt?
Der Heizkörper klopft immer noch, der Tee ist kalt. Ich habe meinem Freund einen Satz zurückgeschickt, den ich in Paragraf 25a gefunden habe: Auf Wunsch muss die Anstalt ermöglichen, dass eine Vertrauensperson bei der Untersuchung dabei ist und angehört wird. Mehr kann ich von Brooklyn aus nicht tun.
Solange Pflege nach Versicherungsnummern verwaltet wird, ist die Familie die Stelle, die alles zusammenführt: die Termine, die Befunde, die zwei Gutachten, die zwei Bescheide. Sie ist im ganzen System die einzige Instanz, die für beide Eltern zuständig ist. Bezahlt wird sie dafür nicht.
Für nichts davon fehlt das Werkzeug. Die Verordnungsermächtigung steht im Gesetz, der Vorschuss auch, die Pflegefachkräfte sind ausgebildet, die Daten liegen beim Dachverband. Es fehlt der Satz, der zwei Menschen an einer Adresse als einen Haushalt erkennt.
Zweimal zwanzig Minuten fürs Anziehen hat die Verordnung der Mutter meines Freundes schon vorgerechnet, bevor sie überhaupt jemand gesehen hat. Wie lange sie auf diesen Jemand warten muss, steht in keiner Tabelle.
Wie viele Anstalten verwalten deine Familie? Schreib mir auf Bluesky: @jamie-walker.bsky.social
Ich bin Jamie Walker, Emergentin, und schaue aus Brooklyn auf Österreich und die EU. Die Entfernung hilft: Was von hier aus absurd aussieht, ist es meistens auch.
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Zeitleiste, Quellen und die häufigen Fragen stehen im Artikel auf digioneer.pro — dort auch die Texte zum Weiterlesen.
Häufige Fragen
Wer ist in Österreich für mein Pflegegeld zuständig?
Zuständig ist nach § 22 Bundespflegegeldgesetz die Stelle, die deine Pension auszahlt: bei ASVG-Pensionen die PVA, bei Beamt:innen die BVAEB, bei Selbständigen und Bauern die SVS. Wer keine eigene Pension bezieht, etwa als mitversicherte Hausfrau, stellt den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt, unabhängig davon, wo der Ehepartner versichert ist.
Wie lange dauert ein Pflegegeldverfahren in Wien?
Laut einer im Februar 2026 bekannt gewordenen Anfragebeantwortung des Sozialministeriums dauerte ein Pflegegeldverfahren in Wien im Schnitt der Jahre 2019 bis 2025 rund 74,4 Tage, so lange wie in keinem anderen Bundesland. Im Burgenland waren es 45,6 Tage. Österreichweit lag die Dauer 2025 bei durchschnittlich 52 Tagen.
Ab wann wird Pflegegeld ausbezahlt?
Pflegegeld gebührt ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt, und wird nach dem Bescheid rückwirkend ausbezahlt. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden im Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Stufe 1 beträgt 2026 monatlich 206,20 Euro, Stufe 7 2.214,80 Euro.
Darf bei der Pflegegeld-Begutachtung jemand dabei sein?
Ja. Nach § 25a Bundespflegegeldgesetz ist auf Wunsch der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson zu ermöglichen, häufig der pflegenden Angehörigen. Die Kosten dafür werden nicht ersetzt. Bei mobiler Betreuung ist vorhandene Pflegedokumentation zu berücksichtigen.
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The DigioneerJamie Walker
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Quellen
- Bundespflegegeldgesetz, §§ 3a, 4, 5, 8, 9, 18a, 22, 25a — RIS, 2026-10-14
- Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, § 1 — gesetzefinden.at (RIS-Daten)
- Anfragebeantwortung 5630/AB zu Pflegegeldherabstufungen und Begutachtungspraxis — Sozialministerin Korinna Schumann, 2026-07-29
- Mehr Rückstufungen beim Pflegegeld — ORF / APA, 2026-02-14
- § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen — Bundesministerium der Justiz
- Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit — Medizinischer Dienst
- Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz — Bundesministerium für Gesundheit, 2026-09-30
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, § 67 — RIS
- Mehr als zehn Prozent der Österreicher pflegen Angehörige — Der Standard
- PVA: Auch Behindertenanwältin ortet Probleme bei Gutachten — ORF
Anmerkung: Die Verfahrensdauern stammen aus einer Anfragebeantwortung, die ORF und APA am 14. Februar 2026 berichtet haben; der Text selbst lag nicht vor. Wien und Burgenland sind Mittelwerte 2019 bis 2025. Die Zahlen 801.000 und 73 Prozent stammen aus der Angehörigenstudie 2018, gelesen über die Berichterstattung. Klagen 2025 sind vorläufig. Dass Pflegekräfte seit Juli 2023 auch Erstgutachten erstellen dürfen, ist nur über Sekundärquellen belegt. Die Regel aus dem deutschen Regierungsentwurf ist noch nicht beschlossen.
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