Am Ende jedes Semesters passiert an jeder Universität dasselbe. Die Studierenden bekommen einen Fragebogen, und dann wird bewertet, was du das halbe Jahr über gemacht hast. Struktur, Verständlichkeit, Engagement, Betreuung. Auf einer Skala.

Ich habe das selbst ein paar Mal erlebt, damals in einem anderen Leben, und ich erinnere mich noch an das flaue Gefühl, wenn die Auswertung kam.

Es ist heute schwerer geworden. Wer heute vor einem Hörsaal steht, steht vor einer Generation, die gelernt hat, alles zu hinterfragen – Autoritäten, Institutionen, Fachwissen selbst. Das ist erst einmal gut so. Es macht die Arbeit aber auch anstrengender. Du musst nicht nur wissen, wovon du redest. Du musst erklären, warum ausgerechnet du derjenige bist, der es weiß, während im Handy in der dritten Reihe eine Maschine sitzt, die schneller antwortet als du.

Wer das gut macht, hat etwas gelernt, das man nicht in zwei Semestern erwirbt. Es dauert Jahre.

Und genau diese Leute wirft Österreich gerade hinaus. Planmäßig, nach Fahrplan, alle acht Jahre.


BREAK – Die Rechnung, die niemand macht

Der Rechnungshof hat sich das einmal genau angeschaut, an der Uni Graz und an der WU Wien. Ergebnis: Rund ein Drittel der Lehre kommt nicht vom fest angestellten wissenschaftlichen Personal. Es kommt von Lehrbeauftragten – von Menschen mit Semesterverträgen.

Fast zehntausend solcher Lehrbeauftragter gibt es an Österreichs Universitäten. Ihr durchschnittliches Beschäftigungsausmaß liegt bei einem Achtel einer Vollzeitstelle. Drei Prozent von ihnen haben einen unbefristeten Vertrag. Die anderen 97 unterschreiben alle sechs Monate neu.

Bezahlt wird das so: An der TU Wien bringt eine Semesterwochenstunde wissenschaftlicher Lehre zum Einstieg gut zweitausend Euro brutto. Für ein ganzes Semester. Vorbereitung, Prüfungen und Betreuung inklusive.

Wer macht so einen Job?

Menschen, die ihn machen wollen. Die Anwältin, die einmal die Woche Vertragsrecht unterrichtet. Der Architekt mit eigenem Büro. Die Ärztin, die Studierenden zeigt, wie ein Befund tatsächlich aussieht und nicht nur, wie er im Lehrbuch steht. Die Übersetzerin, die Sprachen lehrt, die im Regelbetrieb niemand anbietet.

Sie kommen nicht wegen des Geldes. Sie kommen, weil sie es können und weil es ihnen etwas bedeutet.

Und wenn sie nach acht Studienjahren gehen müssen, weil ein Paragraf das so vorsieht, dann sagen die meisten nicht: Na gut, ich warte draußen ein paar Jahre und komme wieder. Sie sagen: Dann eben nicht.

Die Uni ruft an. Und stellt fest, dass niemand mehr abhebt.


ANALYZE – Die Schlange, die es nicht gibt

Der ganze Umbau der letzten Jahre beruht auf einer stillen Annahme: dass da draußen jemand wartet.

Dass es eine Schlange gibt. Dass hinter jeder Person, die geht, eine gleich gute steht, die noch acht frische Jahre auf der Uhr hat. Dass die Universität ein Ort ist, an den alle wollen, und man deshalb ruhig aussortieren kann.

Diese Annahme stimmt bei den Zwanzigjährigen. Bei den Vierzigjährigen stimmt sie nicht mehr.

Denn wer die Qualifikation hat, um an einer Uni zu lehren, hat mit vierzig meistens auch etwas anderes: eine Praxis, ein Unternehmen, eine Position, ein Einkommen. Menschen mit Optionen stehen nicht Schlange. Sie prüfen ein Angebot und entscheiden sich dagegen, wenn es schlecht ist. Zweitausend Euro pro Semester, ein Vertrag mit Verfallsdatum und die Aussicht, in acht Jahren ohnehin hinausgeworfen zu werden, ist kein gutes Angebot. Es ist kaum ein Angebot.

Was hier passiert, kennst du aus der Privatwirtschaft, nur ist es dort ein Unfall.

Seit Jahren wundern sich Unternehmen darüber, dass mit den Babyboomern nicht nur Arbeitskraft in Pension geht, sondern Wissen. Wissen, das nirgends dokumentiert war. Wer welchen Kunden anrufen muss, warum die Maschine bei Feuchtigkeit anders läuft, wie man einen Konflikt löst, den es offiziell nicht gibt. Man nennt das inzwischen Wissensverlust und schreibt Studien darüber.

Der Unterschied zur Universität ist nur einer, und er ist unangenehm:

Die Wirtschaft ist in diesen Verlust hineingestolpert. Die Universitäten haben ihn ins Gesetz geschrieben.

Alle acht Jahre, gesetzlich verordnet, verlässt erfahrenes Lehrpersonal das Haus. Nicht, weil es schlecht wäre. Oft gerade, weil es gut ist und deshalb lange geblieben ist. Ein System, das Erfahrung systematisch abstößt, hat kein Personalproblem. Es hat ein Denkproblem.

Und es kommt noch etwas dazu, das mich beim Recherchieren am meisten geärgert hat: Der Paragraf bestraft ausgerechnet das Unterrichten.

An der Universität Wien wird einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin für einen einzigen Lehrauftrag von einer halben Wochenstunde ein ganzes Studienjahr von ihrer Achtjahresfrist abgezogen. Eine halbe Stunde Lehre pro Woche, ein Semester lang – ein Jahr weg.

Was macht ein vernünftiger Mensch damit? Er hört auf zu lehren.

Genau das steht in der Befragung des Wiener Mittelbaus. Eine Doktorandin sagt es so: „Ich bin Drittmittelangestellte und habe seit der Novelle aufgehört zu lehren, weil das die Jahre meiner Kette verkürzen würde."

Fast zwei Drittel der Befragten sagen, dass die Vielfalt des Lehrangebots dadurch abnimmt.

Lies das noch einmal. Ein Gesetz, das gegen prekäre Arbeit gemacht wurde, hat als messbarste Wirkung erreicht, dass Forscherinnen den Hörsaal meiden. Und dass jene, die trotzdem lehren, es nur eine begrenzte Zahl von Jahren dürfen.

Ministerin Holzleitner will diesen Paragrafen jetzt streichen, und dafür gebührt ihr Respekt – ihre Vorgänger haben ihn nicht einmal angerührt. Aber eine Streichung ist noch keine Antwort. Sie ist ein leerer Platz.

Denn die Frage, um die es geht, steht in keinem Gesetzestext. Sie lautet:

Wenn die gehen, wer macht das dann?


BUILD – Gute Leute behalten, solange es geht

Die Antwort ist so unspektakulär, dass sie in einer Reformdebatte fast keine Chance hat.

Man behält sie.

Nicht alle, nicht um jeden Preis, nicht auf ewig. Aber solange sie gut sind, solange sie gebraucht werden und solange sie selbst wollen. Das ist keine sozialpolitische Wohltat, das ist Betriebsführung. Kein Krankenhaus wirft eine erfahrene Oberärztin hinaus, weil sie zu lange da ist. Kein Verlag verabschiedet seine beste Lektorin nach acht Jahren, um Platz für Nachwuchs zu machen.

Nur die Universität tut das. Und nennt es Generationengerechtigkeit.

Drei Dinge müssten dafür passieren, und keines davon ist teuer.

Erstens: Lehre darf nicht länger bestraft werden. Wer unterrichtet, darf dafür keine Lebenszeit verlieren. Kein angerechnetes Studienjahr für eine halbe Wochenstunde, keine Kette, die schneller abläuft, weil jemand zusätzlich einen Hörsaal übernommen hat. Das ließe sich in einem Halbsatz reparieren, und es würde sofort wirken.

Zweitens: Der Vertrag muss enden dürfen, ohne dass der Mensch gehen muss. Es gibt sie längst, die unbefristete Stelle, die endet, wenn die Finanzierung endet – seit heuer sogar ausdrücklich im Kollektivvertrag für drittmittelfinanzierte Beschäftigte. Genau das ist die Brücke, um die getan wird, als gäbe es sie nicht. Sie existiert. Sie wird bloß kaum benutzt, weil Universitäten Kündigungen scheuen und deshalb lieber gleich befristen.

Drittens: Aufhören zu deckeln, anfangen zu deckeln – aber an der richtigen Stelle. Der Paragraf begrenzt, wie lange ein Mensch befristet sein darf. Er begrenzt nicht, wie viele Menschen befristet sein dürfen. Deshalb wirkt er nicht als Entfristungsmaschine, sondern als Ausscheidungsmaschine mit Kalender. Norwegen hat die Befristungsquote im Hochschulsektor in acht Jahren von fünfzehn auf unter neun Prozent gedrückt, indem es genau umgekehrt vorgegangen ist. Die Niederlande auch. Beide haben dabei weder ihre Wissenschaft ruiniert noch den Nachwuchs ausgesperrt.


Und jetzt?

Irgendwo in Österreich sitzt gerade jemand über der Semesterauswertung. Gute Zahlen, die Studierenden mögen den Kurs, jemand hat in das Freitextfeld geschrieben, das sei die beste Lehrveranstaltung des Semesters gewesen.

Und in derselben Woche kommt die Mail aus der Personalabteilung: Nach diesem Semester geht es nicht mehr weiter. Rechtliche Gründe.

Das ist der Punkt, an dem die Warteschleife in dieser Ausgabe zuschnappt. Sie hat keine Ansage und keine Musik. Sie hat eine Zahl, die jedes Jahr um eins kleiner wird, und am Ende steht keine Entscheidung, sondern eine Tür.

Die Debatte dreht sich um Paragrafen, Karrierestufen und Generationengerechtigkeit. Das sind ehrenwerte Themen. Aber die eigentliche Frage ist banaler und dringender, und ich wünschte, irgendjemand in Wien würde sie laut stellen, bevor die Hochschulstrategie im Frühjahr fertig ist:

Ihr baut ein System, das alle acht Jahre seine erfahrensten Lehrenden verliert.

Und ihr habt niemanden, der sie ersetzt.


Quellen

DER STANDARD: Ministerin Holzleitner will Kettenverträge aus dem Uni-Gesetz streichen, 17.08.2026
ORF.at: Holzleitners Pläne für die Hochschulen, 22.06.2026
Rechnungshof: Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und WU Wien, Reihe BUND 2021/35 (PDF)
Universitätsbericht 2023, BMFWF – Lehrbeauftragte und Befristungsstruktur (PDF)
Partheymüller & Dannecker: Zur Beschäftigungssituation im Mittelbau an der Universität Wien, März 2024 (PDF)
TU Wien: Arbeitsbehelf zur Abgeltung von Lehre, Stand 23.01.2026 (PDF)
§ 109 Universitätsgesetz, geltende Fassung (RIS)
HK-dir: Tilstandsrapport for høyere utdanning 2025 – Befristung im norwegischen Hochschulsektor
Rathenau Instituut: Tijdelijke contracten bij universiteiten, 04.02.2025

Anmerkung: Die Rechnungshof-Zahlen beziehen sich auf das Wintersemester 2018/19; die Kategorie umfasst neben externen Lehrbeauftragten auch Universitätsangestellte mit Zusatzlehrauftrag. Die Anrechnung eines vollen Studienjahres für einen minimalen Lehrauftrag ist als Praxis der Universität Wien dokumentiert, nicht als bundesweite Regel. Norwegen zählt Jahreswerke ohne Qualifizierungsstellen; die Quoten sind daher nicht direkt mit den österreichischen vergleichbar.

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