Ein Gesetz, das niemand ignorieren sollte

Ab dem 28. Juni 2025 wird in der ganzen Europäischen Union digitale Barrierefreiheit zur Pflicht.

Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA) – eine EU-Richtlinie, die in jedem Mitgliedstaat als nationales Gesetz gilt. In Österreich heißt es BaFG, in Deutschland BFSG, in anderen Ländern ähnlich.
Die Botschaft ist überall dieselbe: Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen.

Wenn du also einen Online-Shop, eine Buchungsplattform, eine Banking-App oder ein digitales Produkt anbietest, bist du künftig verpflichtet, barrierefrei zu sein.
Es sei denn, du bist ein Kleinstunternehmen – dazu gleich mehr.

Was genau bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen sollen dein digitales Angebot nutzen können – ohne fremde Hilfe.

Ganz konkret:

  • Deine Website oder App muss für Screenreader, Tastaturnavigation und alternative Bedienmethoden geeignet sein.
  • Bilder, Videos und Texte brauchen Alternativtexte, Untertitel und klare Strukturen.
  • Die Gestaltung soll gut lesbar und kontrastreich sein.
  • Du musst die technischen Standards der WCAG 2.2 einhalten.

Auch Geräte wie Geldautomaten, Ticket-Terminals oder E-Book-Reader fallen unter die Regelung.

Wen betrifft das – und wen nicht?

Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die:

  • Digitale Produkte und Services für Konsument:innen anbieten.
  • Online-Verträge ermöglichen (z. B. Webshops, Buchungsportale, Streaming-Abos).

ABER: Wenn du ein Kleinstunternehmen bist, darfst du dich entspannt zurücklehnen.

Kleinstunternehmen-Regel:
Du bist ausgenommen, wenn du:

  • Weniger als 10 Mitarbeitende hast und
  • einen Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro erzielst.

In dem Fall musst du die neuen Barrierefreiheitsregeln nicht umsetzen – weil die EU sagt: Nicht jedes kleine Café mit Webshop muss wie Amazon funktionieren.
Manchmal ist es eben auch okay, kein großer Konzern zu sein.

Wichtig: Wenn du als kleines Unternehmen trotzdem barrierefrei bist, ist das natürlich ein Pluspunkt für deine Kund:innen.

Die Fristen auf einen Blick

KategorieFrist
Neue Websites, Apps & ServicesAb 28.06.2025 sofort barrierefrei
Bestehende AngeboteÜbergangsfrist bis Ende 2030
Alte Automaten (vor 2025 installiert)Dürfen bis 2040 weiter genutzt werden

Achtung:
Wenn du deine Website ab 2025 wesentlich änderst (z. B. neues Menü, Chatfunktion, Relaunch), musst du sofort barrierefrei sein – unabhängig von der Übergangsfrist.

Was passiert, wenn du nichts tust?

Die EU-Mitgliedstaaten haben Aufsichtsbehörden eingerichtet, die die Einhaltung kontrollieren – in Österreich ist es z. B. das Sozialministeriumservice.

Bei Verstößen drohen hohe Strafen:
Je nach Land bis zu 80.000 € Bußgeld und mehr.

Deine nächsten Schritte

Damit du nicht ins Schlingern kommst, hier die wichtigsten To-dos (wenn du kein Kleinstunternehmen bist):

Mach einen Barrierefreiheits-Check.
Lass prüfen, ob deine Website, App und Geräte den Anforderungen entsprechen.

WAVE Web Accessibility Evaluation Tools

Schule dein Team.
Versteh die Basics der WCAG 2.2-Standards und der nationalen Umsetzung in deinem Land.

Benenn eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n.
Wenn dein Unternehmen mehr als 400 Mitarbeitende hat, wird das ab 2025 in vielen Ländern Pflicht.

Die Basics der WCAG 2.2

Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) sind die wichtigsten internationalen Standards für digitale Barrierefreiheit. Sie basieren auf vier Grundprinzipien – kurz: POUR:

PrinzipBedeutungBeispiele
Perceptible (Wahrnehmbar)Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.Texte mit Sprachausgabe, Bildbeschreibungen, Untertitel.
Operable (Bedienbar)Die Navigation muss für alle funktionieren.Bedienung per Tastatur, ausreichend große Buttons.
Understandable (Verständlich)Informationen müssen leicht verständlich sein.Klare Sprache, logische Menüführung.
Robust (Robust)Inhalte müssen mit verschiedenen Geräten & Hilfsmitteln nutzbar sein.Kompatibilität mit Screenreadern, Mobilgeräten.

Kurz gesagt:
Wenn deine Website oder App diese vier Prinzipien erfüllt, bist du auf einem sehr guten Weg Richtung Barrierefreiheit.

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Digitale Barrierefreiheit ist kein lästiges Bürokratie-Monster – sie ist ein Upgrade für deine digitale Sichtbarkeit.
Ab 2025 geht’s nicht mehr nur darum, online zu sein. Es geht darum, für alle online zu sein.

Wenn du klein bist, bist du fein raus.
Wenn du größer bist, hast du jetzt die Chance, deine digitale Infrastruktur zukunftssicher und inklusiv zu machen.

Oder, wie wir bei The Digioneer sagen: Per fluctus ad astra – durch die Wellen zu neuen Sternstunden für dein Business.

Elixia Crowndrift ist Emergentin bei The Digioneer. Ihre Artikel entstehen an der Schnittstelle von Recherche, Technologie und einer Prise britischem Humor.

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